Wissenswertes zu Kaminöfen

Nennwärmeleistung und DIN-Test

Kaminöfen unterscheiden sich nicht nur durch Qualität, Optik, Design und Farbe, sondern auch durch ihre Nennwärmeleistung.

Die Nennwärmeleistung eines Kaminofens wird in "kW" (Kilowatt) angegeben und stellt einen rechnerischen Mittelwert als "Durchschnittsheizleistung" dar. Die Nennwärmeleistung wird in einem einheitlichen, genau kontrollierten Test ermittelt als durchschnittliche Heizleistung über drei Abbrandperioden.

Zur Dimensionierung eines Kaminofens rechnet man im Durchschnitt 1 kW Nennwärmeleistung für ca. 8-12 m2 Raumgröße bei normaler Deckenhöhe. Dies kann je nach Aufstellort, Raumbeschaffenheit und Art des Schornsteins variieren.

Die Betriebsbedingungen eines Kaminofens werden in Deutschland durch die DIN 18891 beschrieben. Jeder von uns vertriebene Kaminofen ist nach dieser DIN 18891 in einem Test auf diese Betriebsbedingungen hin überprüft und erhält das gesetzlich vorgeschriebene "Ü" (für "Übereinstimmung") - Zeichen.

Durch diese Prüfung weiß der Bezirksschornsteinfegermeister, dass der Kaminofen alle gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Qualität und Sicherheit erfüllt und problemlos aufgestellt werden kann.

Bauart

  • Kaminöfen der Bauart 1 verfügen über eine selbstschließende Tür, d.h. die Tür schließt sich durch eine Feder von selbst, sobald sie losgelassen wird.
  • Kaminöfen der Bauart 1 sind für die Mehrfachbelegung eines Schornsteins geeignet.
  • Kaminöfen der Bauart 2 haben keine selbstschließende Tür und benötigen einen eigenen Schornstein.
  • Die meisten Kaminöfen sind Öfen der Bauart 1, können jedoch umgerüstet werden.

Primär- und Sekundärluft

Die Primärluft wird dem Ofen (meist) durch den Rüttelrost zugeführt. Die Sekundärluft ist bei vielen Modellen sogar die Hauptverbrennungsluft für den Holzbrand und wird dem Ofen über die Scheiben zugeführt. (Mitunter auch als Scheibenspülung bezeichnet).

Sie sorgt für saubere Scheiben und eine ruhige und gleichmäßige Verbrennung.

Aufstellung

Kaminöfen müssen von Wänden und Einrichtungsgegenständen bestimmte, von Modell zu Modell unterschiedliche Abstände halten. Einzelheiten erfahren Sie von unseren Beratern in unserer Ausstellung.

Vor der Glastür eines Kaminofens muss ein nichtbrennbarer Bodenbelag (Fließen, Glas, Stahl) von 50 cm nach vorne und je 30 cm zur Seite eingehalten werden.

Soll der Ofen auf Teppich oder Parkett stehen, empfiehlt es sich, eine Glas- oder Stahlbodenplatte vor- oder unterzulegen.

Emissionen

Die DIN 18891 schreibt für Kaminöfen bestimmte Emissionsgrenzwerte vor. Diese Grenzwerte werden von allen geprüften Öfen eingehalten.

Zusätzlich gibt es weitere, bundesweit noch nicht gesetzlich festgeschriebene Anforderungen an die Emissionen:

Die Stuttgarter Anforderungen fordern als Emissionsgrenzwerte 50%, die Regensburger Anforderungen 30% der Grenzwerte der DIN 18891. Der CO-Gehalt der Abgase beträgt bei Nennwärmeleistung unter den Prüfbedingungen der DIN 18891 mit den Prüfbrennstoffen Braunkohlebriketts, Buchenscheitholz und Holzbriketts nach DIN 51731 Größenklasse HP 2 kleiner gleich 0,20 VOL.-% (Stuttgart) bzw. 0,12 VOL.-% (Regensburg), bezogen auf 13 % O2.

Alle Kaminöfen erfüllen die Anforderungen der DIN 18891, die meisten Kaminöfen mittlerweile die Stuttgarter bzw. Regensburger Anforderungen.

 

Im August 2007 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Novellierung der Kleinfeuerungsverordnung beschlossen. Diese trat am 22.03.2010 in Kraft. Durch die Novelle der ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) wurde der Geltungsbereich der Verordnung erweitert und die Grenzwerte vor allem für Feinstaub verschärft. Zuvor wurden von der Verordnung nur Heizungsanlagen für feste Brennstoffe über 15 kW erfasst. Da die meisten Kamin- und Kachelöfen eine geringere Leistung haben, waren sie daher nicht betroffen. Die novellierte Verordnung gilt nun für alle Anlagen ab 4 kW. Näheres zur 1. BImSchV erfahren Sie hier.

 

Unsere Hersteller bieten schon seit langem Öfen an, die den Anforderungen der novellierten 1. BImSchV entsprechen.